Kieler Friedhöfe: Neue Satzungen für mehr Transparenz und zeitgemäße Gestaltung

Die Landeshauptstadt Kiel hat ihre Friedhofssatzung und die Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe grundlegend überarbeitet. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und sorgen für mehr Transparenz, eine verursachungsgerechte Kostenstruktur sowie eine zeitgemäße Gestaltung der Friedhofskultur.

Friedhof, © pixabay.com / Congerdesign
Friedhof, © pixabay.com / Congerdesign

Ein wesentliches Ziel der Neufassung ist es, die Friedhöfe weiterhin als Orte der Trauer, aber auch der Begegnung zu erhalten. Sie sind nicht nur Ruhestätten, sondern auch Orte des Gedenkens, der kulturellen Identität und des Naturschutzes. Mit der neuen Satzung wird diese Funktion gestärkt und weiterentwickelt.

Einführung einer verursachungsgerechten Gebührenkalkulation

Eine der wichtigsten Neuregelungen ist die Einführung einer verursachungsgerechten und KAG-konformen (Kommunalabgabengesetz) Kalkulation der Friedhofsgebühren. Dazu wurde eine neue Software angeschafft, die eine rechtskonforme und transparente Berechnung gewährleistet. Die Gebührenstruktur wird angepasst, um den gestiegenen Kosten gerecht zu werden, wobei die Gebühren im Vergleich mit anderen Trägern auf einem marktüblichen Niveau bleiben.

Umsatzsteuerpflicht für bestimmte Leistungen

Ab dem 1. Januar 2025 werden bestimmte Leistungen, insbesondere Urnengemeinschaftsgräber ohne Grabstein oder Namensschild, umsatzsteuerpflichtig. Auch die Entgelte für Grabpflegeleistungen sowie den Tierfriedhof sollen angepasst werden.

Anpassung an sich wandelndes Bestattungsverhalten

Die Landeshauptstadt begegnet mit diesen Neuerungen auch dem sich wandelnden Bestattungsverhalten. Die Nachfrage nach individuellen Bestattungsformen, pflegeleichten Grabarten und alternativen Ruhestätten steigt. Daher wird das Angebot auf den städtischen Friedhöfen weiter ausgebaut und modernisiert. Dies trägt nicht nur zur finanziellen Stabilität der Friedhöfe bei, sondern erhöht auch deren Attraktivität für die Kieler Bürgerinnen und Bürger.

Trotz der Gebührenanpassungen bleibt abzuwarten, wie sich die Einnahmen entwickeln, da sich die Bestattungskultur bundesweit im Wandel befindet. Die Landeshauptstadt Kiel setzt jedoch auf die hohe lokale Bindung und die Qualität ihrer Friedhofsdienstleistungen.

Weitere Informationen zu den Kieler Friedhöfen gibt es unter kiel.de/friedhoefe.

Quelle:  Landeshauptstadt Kiel
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